Gründungstypen
Gründung mit Migrantionshintergrund
Jeder zehnte Existenzgründer in Deutschland war im Jahr 2007 ausländischer Herkunft. Die Gründerquote unter den Migranten lag damit bei 2,9 % und überstieg die der Deutschen um 0,3 Prozentpunkte. Dies ergab eine Sonderauswertung des aktuellen KfW-Gründungsmonitors, der jährlich erscheinenden, repräsentativen Analyse zum Gründergeschehen in Deutschland.
Gründerinnen und Gründer mit Migrationshintergrund sind in Deutschland willkommen. Sie können sich, auch wenn sie keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, in Deutschland selbständig machen. Einschränkungen des Grundsatzes der Gewerbefreiheit (§ 1 Abs. 1 der Gewerbeordnung) ergeben sich aus dem Ausländerrecht.
Mit dem seit 01.01.2005 in Kraft getretenen Zuwanderungs-gesetz wurden unter anderem die Aufenthaltstitel und die gesetzlichen Bestimmungen für die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit von Migranten in Deutschland neu geregelt.
"Eine Aufenthaltserlaubnis wird für die im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) genannten möglichen Aufenthaltszwecke Ausbildung und Erwerbstätigkeit oder aber aus völker-rechtlichen, humanitären, politischen sowie familiären Gründen erteilt. Die Ausübung der beruflichen Beschäftigung setzt voraus, dass die Ausländerbehörde die Erwerbstätigkeit in der Aufenthaltserlaubnis ausdrücklich gestattet.
Eine Niederlassungserlaubnis wird in der Regel erteilt, wenn eine Ausländerin oder ein Ausländer seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzt und weitere Voraussetzungen, zum Beispiel die eigenständige Sicherung des Lebens-unterhaltes oder ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, erfüllt sind. Ausreichende Sprachkenntnisse liegen vor, wenn ein Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen ist oder die erforderlichen Kenntnisse nachgewiesen werden. Die Niederlassungserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit."
Quelle:
Bundesministerium des Inneren
Zu unterscheiden sind im Wesentlichen drei Fallkonstellationen:
1. Sie sind EU-Bürger/in:
Dann richtet sich das Recht auf Einreise und Aufenthalt im Fall einer selbständigen Erwerbstätigkeit nach § 2 Abs.2 Nr.2 Freizügigkeitsgesetz/EU.
2. Sie leben bereits seit mehreren Jahren in Deutschland und Ihnen wurde eine Niederlassungserlaubnis (§ 9 Aufenthaltsgesetz) erteilt:
In ausländerrechtlicher Hinsicht ist eine selbständige Tätigkeit unproblematisch möglich, da mit einer Niederlassungserlaubnis (vergleichbar der früheren Aufenthaltsberechtigung) jede Erwerbstätigkeit möglich ist. Die Niederlassungserlaubnis darf nicht durch Nebenbestimmungen eingeschränkt werden.
3. Sie leben in Deutschland und sind im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis (§ 7 Aufenthaltsgesetz) oder Sie möchten nach Deutschland kommen, um hier selbständig tätig zu werden:
Die Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz ist auf einen bestimmten Zweck ausgerichtet. Daher muss für Existenz-gründer/innen aus Nicht-EU-Staaten eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 21 Aufenthaltsgesetz zur selbständigen Tätigkeit erteilt werden. Dies gilt auch, wenn Sie bereits mit einer Aufenthalts-erlaubnis, die aber für einen anderen Zweck erteilt wurde (zum Beispiel Studium), bereits hier leben.
Ob eine Aufenthaltserlaubnis zur selbständigen Tätigkeit erteilt wird, hängt von einer Prüfung ab. Berücksichtigt werden dabei die Geschäftsidee, deren Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, die Höhe der Investition sowie der Beitrag für Innovation und Forschung. Sie erhalten eine Aufenthaltserlaubnis, wenn ein übergeordnetes wirtschaftliches oder besonderes regionales Interesse an Ihrem Aufenthalt in Deutschland besteht.
Unternehmer, die mindestens 500.000 Euro investieren und mindestens fünf Arbeitsplätze schaffen, erhalten in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis.
Anträge sind bei der Ausländerbehörde zu stellen bzw. den deutschen Auslandsvertretungen, wenn Sie neu einreisen und eine Existenz gründen wollen.
Die berufliche Qualifikation kann für Migrant/innen, die eine selbständige Tätigkeit anstreben, ebenfalls eine wesentliche Anforderung darstellen, je nachdem, um welche Branche es sich handelt. Die Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse erfolgt durch das
Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst .
Für die Anerkennung von beruflichen Abschlüssen in anerkannten Ausbildungsberufen sind die Industrie- und Handelskammern oder die Handwerkskammern zuständig.
Internet
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport bietet Ihnen Informationen zum Thema Ausländerwesen.
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Hessisches Ministerium der Justiz, für Integration und Europa
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf den Seiten des Hessischen Ministeriums der Justiz, für Integration und Europa.
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BMI – Zuwanderung.de
Das Internetportal www.zuwanderung.de des Bundsministeriums des Inneren (BMI) bietet Ihnen allgemeine Informationen zum Thema Zuwanderung.
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Intergartionsportal des BAMF
Das Integrationsportal des Bundsamtes für Migration und Flüchtlinge bietet Zuwanderern, interessierten Bürgern und Akteuren der Integrationsarbeit alles Wissenswerte zum Thema Integration. Darüber hinaus werden Ansprechpartner und Kontaktstellen genannt.
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Gründungen durch Migranten
Das Existenzgründerportal des Bundsministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) bietet weiterführende Informationen zum Thema ‚Gründungen durch Migranten’. Informieren Sie sich über die Hürden, die speziell Migranten bei Unternehmensgründungen nehmen müssen und bereiten Sie sich darauf vor.
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Ausländerrecht
Ausführliche Informationen zum Ausländerrecht finden Sie auf den Seiten der Industrie- und Handelskammer Darmstadt.
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Download
Migration und Integration
Die Broschüre des Bundsministeriums des Inneren (BMI) informiert über Aufenthaltsrecht sowie Migrations- und Integrationspolitik in Deutschland
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Willkommen in Deutschland
Diese Broschüre des Bundsministeriums des Inneren (BMI) wendet sich in erster Linie an Neuzuwanderer. Sie enthält erste Informationen für alle wichtigen Lebensbereiche wie Wohnung, Arbeit und Schule. Vor allem jedoch finden Sie hier Ansprechpartner und Kontaktstellen, die Ihnen Antworten auf Ihre Fragen geben und Ihnen dabei helfen können, sich in Ihrer neuen Umgebung zurechtzufinden.
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Leben und Arbeiten in Deutschland
Das RKW Kompetenzzentrum hat gemeinsam mit weiteren Partnern im Rahmen des EU-Projekts Epitome ein e-Learning-Programm zum Thema ‚Leben und Arbeiten in Deutschland’ entwickelt. Das Projekt hat das Ziel die berufliche Integration und die Kompetenzentwicklung von Migrantinnen und Migranten zu fördern. Das Programm steht zum kostenlosen Download zur Verfügung.
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Gründerzeiten
Weitere Infos, Hilfen und praktische Lösungsvorschläge bietet Ihnen „Gründerzeiten“, der Infoletter des BMWi.
Hier finden Sie mehr zu den Themen:
Gründungen durch Migranten
Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit durch ausländische Staatsangehörige
Das Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Darmstadt informiert auf fünf Seiten in komprimierter Form über aufenthaltsrechtliche Fragen und zugrundeliegende Definitionen.
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Gründerinnen und Gründer mit Migrationshintergrund - Wer benötigt welche Dokumente?
Die Übersicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) bietet eine schnelle Übersicht zu Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis
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