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Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Mit der beruflichen Selbständigkeit erfüllen sich viele Gründerinnen und Gründer den ganz persönlichen Traum, eigene berufliche Ziele und Ideen selbstbestimmt realisieren zu können. Nicht für jeden aber steht eine inhaltlich befriedigende berufliche Zukunft im Mittelpunkt der Wünsche. Manchmal ist es auch ‚nur’ die Hoffnung, durch eine selbständige Tätigkeit die eigene Arbeit angemessen entlohnt zu bekommen oder überhaupt eine Erwerbstätigkeit auszuüben.
Selbständigkeit kann eine gute Alternative zur vielleicht scheinbar aussichtslosen Arbeitssuche sein. Gerade der – vielleicht ‚nur’ subjektiv empfundene – Zwang bzw. Mangel an Alternativen kann aber schnell dazu führen, die Risken zu unterschätzen, die mit jedem Gründungsvorhaben zwangsläufig verbunden sind.

Gründerseminar und Gründercoaching

Deshalb ist es gerade für Gründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit besonders wichtig, genau hinzuschauen, gründlich zu planen und sich ausführlich beraten zu lassen. Nach dem SGB III können Arbeitslose, die beabsichtigen, eine selbständige Existenz zu gründen, zur Vorbereitung an einem entsprechenden Gründerseminar im Rahmen einer Weiterbildung oder einer Trainingsmaßnahme teilnehmen.

Bei Bezug eines Gründungszuschusses kann die selbständige Tätigkeit im ersten Jahr nach der Gründung durch ein Coaching begleitet werden. Zuschüsse zu den Kosten können im Rahmen des „Gründercoaching Deutschland“ durch die KfW Mittelstandsbank gewährt werden.
Ziel des Coachings ist, Existenzgründer bei der Bewältigung und Lösung von Problemen in der Anfangsphase der selbständigen Tätigkeit zu unterstützen. Individuelle, zielgerichtete Einzelberatung soll helfen, die neue berufliche Situation erfolgreich zu meistern.
Neben den Kammern in Hessen arbeitet auch das RKW Hessen als Regionalpartner der KfW-Mittelstandsbank.

Wichtig: Auf diese Leistungen besteht kein Rechtsanspruch!

Förderinstrumente der Agentur für Arbeit

Empfänger von Arbeitslosengeld I können zur Förderung ihrer beruflichen Selbständigkeit einen Gründungszuschuss erhalten.
Empfängern von Arbeitslosengeld II kann ein Einstiegsgeld gezahlt werden. Es wird als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II gewährt und orientiert sich hinsichtlich der Höhe an der Arbeitslosigkeitsdauer und der Größe der Bedarfsgemein-schaft der Arbeitssuchenden.
Beide Leistungen sind ‚Kann-Leistungen’, d.h. ein Rechtsanspruch besteht nicht. In beiden Fällen ist ein Businessplan zur Prüfung des Gründungsvorhabens erforderlich.

Internet

Bundesagentur für Arbeit
Wer aus der Arbeitssuche bzw. Arbeitslosigkeit heraus gründet, kann Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch nehmen.
Gründungszuschuss für Bezieher von Arbeitslosengeld I nach dem Sozialgesetzbuch III (SGB III)
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Einstiegsgeld als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II
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Regionaldirektion Hessen
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Gründercoaching Deutschland – Gründung aus der Arbeitslosigkeit
Auf der Seite der KfW-Mittelstandsbank finden Sie detaillierte Informationen zum Gründercoaching bzw. dem Zuschuss für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit
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Eine Liste der hessischen Regionalpartner des Gründercoaching Deutschland finden Sie
hier

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Aus der Arbeitslosigkeit in die Selbständigkeit
Auf sechzehn Seiten informiert die Bundesagentur für Arbeit darüber welche Schritte auf dem Weg aus der Arbeitslosigkeit in die Selbständigkeit zu beachten sind.
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Fragen und Antworten zum Gründungszuschuss
Das Merkblatt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) bietet Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Neugestaltung der Förderung von Existenzgründungen aus Arbeitslosigkeit nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)
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Informationen für Existenzgründerinnen und Existenzgründer
Das Themenheft 'Existenzgründung' der Bundesagentur für Arbeit will Ihnen das Rüstzeug liefern für die ersten Schritte zur Existenzgründung: mit grundlegenden Informationen, Gründerbeispielen, Checklisten, Tests und Adressen
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Gründerzeiten
Weitere Infos, Hilfen und praktische Lösungsvorschläge bietet Ihnen „Gründerzeiten“, der Infoletter des BMWi.
Hier finden Sie mehr zu den Themen:
Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit