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Sicherheiten und Bürgschaften

Die früher übliche Unterstützung von Gründungen durch Förderkredite konnte nach dem Akkord von Basel II in der herkömmlichen Form nicht weitergeführt werden.
Infos über Basel II

Basel II verlangt eine risikoadäquate Vorsorge der Kreditgeber für gewährte Darlehen: Je höher das Kreditrisiko (gemessen an der Relation des Fremdkapitals zu den eigenen Mitteln des Unternehmens), desto höher der Risikozuschlag und damit die zu verlangenden Zinsen.

Existenzgründer mit wenig Eigenkapital – das ist der Regelfall – hätten mithin besonders hohe Zinsen zu zahlen – wenn das Kreditinstitut überhaupt zur Kreditgewährung bereit wäre. Darüber hinaus sinkt mit zunehmender Fremdfinanzierung die Bonität eines Unternehmens. Kredite aller Art – selbst Förderkredite – verschlechtern damit gerade für Existenzgründer die Chancen, weitere Mittel zu erhalten. Die Förderkredite der KfW Mittelstandsbank sind deshalb heute in die drei Säulen strukturiert: Fremdkapital, mezzanines Kapital und Eigenkapital.

Mezzanines Kapital
verbindet Elemente von Eigen- und Fremdkapital: Die Konditionen der Fremdmittel sind so ausgestaltet, dass sie Dritten gegenüber (fast) wie Eigenmittel wirken. Mezzanines Kapital kann verschiedene Formen haben: Es reicht vom Nachrangdarlehen mit Sicherheiten über teilweise haftungsfreigestellte Darlehen bis hin zu völliger Haftungsfreistellung mit Zinsvergünstigung und Tilgungsfreijahren. Der Kreditgeber von mezzaninem Kapital hat eine weniger starke Stellung als der herkömmliche Gläubiger. Das höhere Risiko ist vom Kreditnehmer zu vergüten.

Nachrangdarlehen
rangieren bei den Kreditverbindlichkeiten eines Unternehmens an letzter Stelle. Im Insolvenzfall werden die anderen Gläubiger aus der Verwertung der Sicherheiten als erste befriedigt. Bei einem Nachrangdarlehen verzichtet der Kreditgeber auf eine günstige Gläubigerposition und gibt sich mit dem breitesten Rang zufrieden. Für Nachrangdarlehen müssen i. d. R. keine Sicherheiten gestellt werden. Sie enthalten dadurch eigenkapitalähnliche Elemente und bündeln die Vorteile von Eigen- und Fremdkapital. Das Unternehmen hat damit leichteren Zugang zu weiteren Finanzierungsmitteln.
 
Bei Haftungsfreistellung
trägt das durchleitende Kreditinstitut (‚die Hausbank’) nur einen Teil des Risikos der Kreditvergabe. Teilweise Haftungsfreistellungen sind ein bewährtes Mittel, um Gründerinnen und Gründern mit geringem Eigenkapital bzw. wenig Sicherheiten den Zugang zu Gründungskapital zu ermöglichen.

Mit dem Programm ‚Bürgschaft ohne Bank’ (BOB)
eröffnet die Bürgschaftsbank Hessen Gründern einen weiteren Weg der Finanzierung. Existenzgründer, deren Kapitalbedarf den Finanzierungsrahmen haftungsfreigestellter Kredite der KfW-Mittelstandsbank übersteigt, können bei der Bürgschaftsbank Hessen einen Antrag auf Übernahme einer Ausfallbürgschaft stellen.

Internet

Bürgschaftsbank Hessen
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Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Kreditinstitute stoßen bei der Kreditvergabe schnell an ihre Grenzen, wenn nicht ausreichend Sicherheiten zur Verfügung stehen. Hier helfen Landesbürgschaften, Lücken zu schließen. Sie begleiten Innovationen, Restrukturierungen, Nachfolgeregelungen oder ein Management-Buy-Out sowie Betriebsmittel- und Avalbedarf. Für den Bürgschaftsausschuss des Landes Hessen erarbeitet die WIBank qualifizierte Entscheidungsvorlagen, berät Unternehmen, Banken und Sparkassen bei der Antragstellung und moderiert ihre unterschiedlichen Interessen.
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Glossar der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Das Glossar der KfW bietet Ihnen kurze Erläuterungen wichtiger betriebswirtschaftlicher und finanztechnischer Begriffe.
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Bürgschaft ohne Bank
Eine Initiative für Gründerinnen und Gründer in Hessen
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Welche Unterlagen sind zur Antragstellung erforderlich?
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Antrag auf Übernahme einer Ausfallbürgschaft
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Risikogerechtes Zinssystem
Informationen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
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